Autohaus ISELE GmbH

Ihre Nutzfahrzeugwerkstatt in Waldshut
 

Was tun wir?

Wir führen durch:

  • Wartungsarbeiten jeglicher Art an LKW und Anhänger
  • Reparaturen an LKW und Anhänger
  • Bremsendienst
  • HU-Vorbereitung und Abnahme (Dienstag und Donnerstag im Hause)
  • Abgasuntersuchung
  • Fahrtenschreiber-Prüfung
  • Hol- und Bring-Dienst


Wartungsarbeiten:

  • Öl- und Filterwechsel an Motor, Getriebe und Achsen, Schmieren von anderen beweglichen Teilen
  • Kontrolle und Ergänzung von Kühlerfrostschutz und Scheibenwaschanlagen
  • Erneuerung der Bremsflüssigkeit
  • Wartungs- und Einstellarbeiten an Motoren
  • Überprüfung der elektrischen Anlage
  • Hohlraumkonservierung
  • Bremsenprüfung
  • Kontrolle und Einstellung der Achsgeometrie mit Lasersystem
  • Klimaservice auch an Bussen


HU-Vorbereitung:

Ihr Fahrzeug wird von uns für die HU Prüfung vorbereitet und auf Wunsch auch gleich dem Prüfer  vorgeführt. Die Abnahme findet regelmäßig donnerstags und freitags und nach Vereinbarung bei uns im Hause statt.


Abgasuntersuchung:

Dieselfahrzeuge bis 3,5t Gesamtgewicht müssen alle zwei Jahre einer Abgasuntersuchung (AU) nach §47a StVZO unterzogen werden; Fahrzeuge über 3,5t sogar jährlich.

Die Arbeiten werden stets nach dem neuesten Leitfaden durchgeführt. Wir sind geschult und bemächtigt diese Prüfungen durchzuführen.

Reparaturen:

  • Instandsetzung von mechanischen Baugruppen wie Motor, Getriebe, usw.
  • Unfallreparaturen
  • Lokalisierung und Behebung von Fehlfunktionen der Elektrik und Elektronik (IVECO-Tester usw.)
  • Bremsen-, Karosserie- und Aufbauinstandsetzung

Bremsendienst:

Alle LKW über 7,5t und Anhänger über 10t Gesamtgewicht unterliegen der Prüfpflicht nach §27 StVZO, der sogenannten Sicherheitsprüfung (SP), die 6 Monate vor jeder TÜV-Prüfung durchzuführen ist. Hierzu sind wir geschult, ausgestattet und berechtigt.

Fahrtenschreiberprüfung:

EC-Tachographen und digitale Fahrtenschreiber unterliegen einer zweijährigen Prüfpflicht nach §57b StVZO. Diese Prüfung machen wir für Sie ebenso den Einbau und die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzungsanlage nach §57d StVZO.